So betrachten wir es am sinnvollsten. Durch die Anwesenheit der Nicht-Verbandler zeigen sie Interesse am Wirken des Vostandes und sin dso in unsren Augen Wahlberechtigt.
Also Wahlrecht für Anwesende.
So betrachten wir es am sinnvollsten. Durch die Anwesenheit der Nicht-Verbandler zeigen sie Interesse am Wirken des Vostandes und sin dso in unsren Augen Wahlberechtigt.
Also Wahlrecht für Anwesende.