Grundsätzlich kann ich eine Möglichkeit der Partizipation von Nicht-verbandlichen Gruppen auf Dekanatsebene nur befürworten. Wir sind alle Teil der katholischen Jugendarbeit und ich halte es für wichtig, dass wir auch Nicht-Verbandlern die Möglichkeit bieten, ihren Ideen und ihren Interessen im BDKJ nachzugehen. Trotzdem ist der BDKJ immer noch der Dachverband aller Verbände, hat also in erster Linie die Interessen derer zu vertreten. Dafür ist es natürlich auch wichtig, dass diese maßgeblich am Entscheidungsprozess über die Aktionen und Vorhaben des BDKJ beteiligt sind. Diese Möglichkeit muss sich klar abgrenzen von der der Nicht-Verbandler. Zum jetzigen Zeitpunkt haben nicht-verbandliche Pfarreien ein beratendes Stimmrecht. Das ebenjenes nicht attraktiv ist leuchtet mir ein. Ich könnte mir deshalb zum Beispiel vorstellen, die Regelungen zur Gründung von Jugendorganisationen auf Dekanatsebene ein klein wenig zu lockern und ihnen ein Stimmrecht per Diözesanordnung in den Dekanaten zu geben (wie in Nürnberg bspw. praktiziert). So können funktionierende Pfarreijugenden auch aktiv im Dekanat mitbestimmen, wenn sie das wollen.