Nichtverbandliche Gruppe sollen auf Dekanatsebene an Entscheidungsprozessen und Wahlen gleichberechtigt zu verbandlichen Gruppen teilnehmen können. Dafür schlagen wir folgenden Modus vor:
je 2 Stimmen pro verbandliche Gruppe (siehe Diözesanordnung) je 2 Stimmen pro Seelsorgebereich (Voraussetzung dafür ist eine aktive Jugendarbeit mit demokratischer Struktur, Beispielsweise Jugendleiterrunde, Oberminiwahl, etc.)