Stimme für Unverbandliche - Historie

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  • Stimme für Unverbandliche

    von BDKJ Neunkirchen am Sand, angelegt

    Wenn es in einer Pfarrei eine Ministrantengruppe oder eine Unverbandliche Jugendgruppe mit je mindestens 10 "Mitgliedern" gibt, soll durch eine Wahl in einer sogenannten Pfarreiversammlung ein Oberministrant oder ein abgeordneter für die Dekanatsversammlung gewählt werden. Dieser darf seine Gruppe aber nur mit einer Stimme auf der Dekanatsversammlung vertreten, da die verbandlichen Stukturenvom BDKJ unterstützt werden sollen. Wenn jetzt eine Pfarrei einen Verband und eine Ministrantengruppe zur Dekanatsversammlung schickt ist es möglich dass diese Pfarrei drei Stimmen wahrnehmen kann, was durchaus vertretbar ist, da diese Pfarrei mehr Mitbestimmungsrecht aufgrund ihrer vielen Jugendlichen haben darf. WICHTIG: auch bei den Pfarreiversammlungen muss ordnungsgemäß eingeladen werden damit jeder der möchte auch an soch einer Sitzung teilnehmen kann und niemand außen vor gelassen wird.